Auszüge aus der Internet-Homepage der Barmer Krankenkasse
www.barmer.de, Stand 13. August 2008
„Kranke Mitarbeiter schnell wieder eingliedern„
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Krankheit oder drohender Behinderung ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit entweder gar nicht mehr oder nur noch in begrenztem Umfang ausüben können – und das auf Dauer – haben laut SGB IX Anspruch auf Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsleben“.
……….Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit aus dem Arbeitsleben gerissen wurden, ist es nicht leicht, beruflich wieder Fuß zu fassen. Erst recht dann nicht, wenn ein körperliches Handicap die Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz erschwert.
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Das SGB IX sieht unter anderem vor, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben „nahtlos“, „zügig“ sowie „nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich“ erbracht werden. Dies wird in der Praxis häufig nicht erreicht. Gründe dafür:- Fehlende Kenntnisse der Betroffenen beziehungsweise ihrer Arbeitgeber über Wiedereingliederungsmöglichkeiten
- Unzureichende Vernetzung der einzelnen Maßnahmen
- Mangelnde Kommunikation der beteiligten Träger untereinander.Die Folgen: Möglichkeiten der Wiedereingliederung werden zu wenig genutzt. Arbeitgeber verschenken Chancen, über alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für mitunter langjährige Mitarbeiter, die über viel Routine und Know-how verfügen, nachzudenken. Die Betroffenen verlieren immer noch viel zu oft ihren Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite dauert die Wiedereingliederung, wenn sie denn in Angriff genommen wird, mitunter länger als nötig.
Krankenkassen mit Wiedereingliederungsprogrammen und sogenannte Case Manager können Betriebe beim Wiedereingliederungsprozess unterstützen.