aus: WirtschaftsWoche NR. 036 VOM 31.08.2009 SEITE 054
Ausschnitte aus einem Streitgespräch zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem Revisionsexperten Volker Hampel:
Bringt mehr Datenschutz im Betrieb mehr Korruption?
„Pendel am Anschlag“
Herr Hampel, am 1. September tritt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International warnt, es sei unausgegoren und sorge für Unsicherheit in den Unternehmen. Andere sagen, es verhindere vorbeugende Maßnahmen gegen Korruption und mache Unternehmen zu Selbstbedienungsläden. Ist das so?
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Im Zentrum der Gesetzesnovelle steht der neue Paragraf 32, der den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt. Deren Nutzung ist künftig noch stärker an den ursprünglichen Zweck gebunden, zu dem sie erhoben wurden – zum Beispiel das Geburtsdatum und die Adresse für die Personalverwaltung, die Kontonummer für die Gehaltsüberweisung. Zu anderen Zwecken dürfen persönliche Daten von Arbeitnehmern nur unter engen Voraussetzungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das gilt auch für die Aufdeckung von Straftaten. Ein Arbeitgeber darf etwa Kontonummern nur dann für eine elektronische Überprüfung verwenden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Umstritten ist, inwieweit das Maßnahmen gegen Korruption verbietet. Der Grat ist schmal. Um Verstöße gegen das neue Gesetz zu vermeiden, hat das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) in Frankfurt, die berufsständische Vertretung der Revisoren, Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. Sie sollen den innerbetrieblichen Kontrolleuren helfen, trotz des strengeren Datenschutzes weiterhin unternehmensintern die Einhaltung von Regeln zu überwachen und Ermittlungen durchzuführen. Die wichtigsten Schritte: Dokumentieren Wichtig ist laut DIIR, dass die Mitarbeiter der Revision bei einem elektronischen Datenabgleich (Screening) das Ziel der Aktion, Beteiligte und Vorgehensweise genau dokumentieren sowie Gegenstand und Umfang der Datenanalyse eindeutig eingrenzen.[...][...]
Definitionen und Erläuterungen zu im Text angesprochenen Themen und Begriffen finden Sie im QET-Lexikon u. a. unter: … Datenschutz … Korruption …